Bei folgenden Indikationen ist eine Behandlung meinerseits unmittelbar nicht möglich:
akute psychotische Zustände
akute Abhängigkeitssymptomatik
akute Selbstgefährdung und/oder Fremdgefährdung
hirnorganische Veränderungen
Bei akuter Selbst- bzw. Fremdgefährdung bin ich außerdem verpflichtet einen psychiatrischen Notdienst, den Rettungsdienst oder die Polizei zu verständigen.